Altersvorge

Private Altersvorsorge

Mit Vorfreude auf den Ruhestand

Wir sorgen dafür, dass mit guter Beratung, langfristiger Planung und staatlicher Förderung optimal für Ihren Ruhestand vorsorgesorgt ist.

Lebenslange persönliche Betreuung

Unabhängige Versicherungsmakler

Weniger Kosten, bessere Leistung

Altersvorsorge

Private Altersvorsorge

Finanziell abgesichert in den Ruhestand 

Jeder Mensch ist anders und die private Altersvorsorge sollte sich dem anpassen. Denn jeder setzt unterschiedliche Prioritäten, stellt sich den gewünschten Lebensstandard im Alter anders vor und jeder hat seine ganz eigene Beziehung zu Geld und Risiko. Auch Vorkenntnisse zu Finanzen im Allgemeinen und zur privaten Altersvorsorge im Speziellen sind sehr unterschiedlich.


Deshalb setzen wir auf ein mehrstufiges Beratungskonzept, dass die individuelle Lebenssituation und Lebensplanung sowie die Wünsche und Ziele für den Ruhestand und die Zeit bis dahin genauso mit einbezieht, wie die unterschiedlichen Möglichkeiten privat vorzusorgen.


Einerseits können wir für Sie durch unser sehr breites Angebotsspektrum und unsere Expertise in der Versicherungs- und Anlageberatung Risiken gut minimieren und dabei höhere Ablaufleistungen ermöglichen.


Andererseits sind wir als Versicherungsmakler Ihren Interessen verpflichtet und bieten einen freien Marktvergleich, anders als Versicherungsvertreter oder Versicherungsagenturen, die bei deren Beratung und Angebot an bestimmte Gesellschaften gebunden sind.  


Nach Vertragsschluss bleiben wir Ihr Ansprechpartner so dass wir bei Änderungen in Ihrem Leben auch Ihre Altersvorsorge anpassen können.

Auf dieses langfristige Leistungsversprechen vertrauen unsere Kunden seit 1985. 


So sorgen wir für Vorfreude auf den Ruhestand.

Der Weg zur Ihrer Altersvorsorge

Anfrage

Vereinbaren Sie einfach eine Beratung und schildern und am besten schon mal grob, was Sie sich vorstellen oder was Sie sich wünschen.

Beratung

Wir machen eine Bestandsanalyse, nehmen Ihre Wünsche und Ziele auf und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Konzept

Wir erstellen Ihr individuelles Konzept zur Altersvorsorge und nehmen uns Zeit für dessen Besprechung und die Klärung Ihrer Fragen.

Umsetzung & Service

Wir kümmern uns um die Umsetzung und sind langfristig Ihr Ansprechpartner, z.B. wenn es Bedarf für eine Anpassung bei Ihrer Altersvorsorge gibt.

Dies sind einige unserer Partner

Gesetzliche Rentenversicherung & Rentenlücke

Die Rolle und Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung:

Für die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist die gesetzliche Rentenversicherung das wichtigste Standbein ihrer Altersvorsorge. In früheren Zeiten sicherte die gesetzliche Rente den Lebensstandard im Alter noch angemessen ab. Dies hat sich leider geändert.


Zwar erhalten die heutigen Rentner im Durchschnitt weiterhin eine relativ gute Rente, aber erforderliche Rentenerhöhungen werden nur noch selten vorgenommen.


Gemäß Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2023 betrug die durchschnittliche Bruttorente im Bundesgebiet im Jahr 2022 nach mindestens 35 Versicherungsjahren 1.550,-- Euro monatlich und der Zahlbetrag 1.384,-- Euro.


Heutige Arbeitnehmer, insbesondere jene, die gerade in ihr Berufsleben starten, sollten im Alter nicht viel mehr als eine Grundsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung erwarten.


Diese Entwicklung hat unter anderem folgende Ursachen:

  • Die Altersstruktur der Gesellschaft ändert sich.
    • Einerseits steigt die individuelle Lebenserwartung und damit auch die Dauer des Rentenbezugs immer weiter an:

        → Männer 10,8 Jahre und Frauen 13,5 Jahre im Jahr 1982 (alte Bundesländer)

        → Männer 18,8 Jahre und Frauen 22,2 Jahre im Jahr 2022

    • Andererseits gibt es bei dieser Entwicklung aufgrund des Geburtenrückgangs und der anstehenden Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge immer weniger Beitragszahler für die gesetzliche Rentenversicherung bei gleichzeitig immer mehr Rentenempfängern.
  • Faktoren wie Arbeitslosigkeit, ein späterer Eintritt ins Berufsleben oder Frühverrentung verringern die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung in ihrer aktuellen Form wird in Zukunft abhängiger von einem steigenden Anteil von Bundeszuschüssen zu ihrer Finanzierung. Diese Bundeszuschüsse kommen wiederum aus Steuermitteln, die nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen und bei der Umverteilung zur gesetzlichen Rentenversicherung dann an anderer Stelle fehlen.
Was ist die "Rentenlücke"?

Ihre persönliche Rentenlücke ergibt sich grob aus der folgenden Rechnung:


Ihr Bruttogehalt

-  Steuern

-  Sozialabgaben

= Ihr Nettogehalt


-  Fortlaufende Arbeitsaufwendungen

+ Eventuelle altersbedingte Mehrausgaben

= Ihr Versorgungsbedarf im Alter


-  Gesetzliche Rente

-  Zusätzliche Einkünfte (Zusatzrenten, Mieteinnahmen, etc.)

+ Steuern und Sozialabgaben im Alter

= Ihre Versorgungslücke


  • Die genaue Berechnung dieser Versorgungslücke ist seit einigen Jahren schwieriger geworden, da die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Renteneinkünfte in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird – bis zum Jahr 2040.
  • Außerdem ist der kaufkraftreduzierende Einfluss der Inflation über viele Jahre bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt.
Was ist zu tun?

Die möglichst frühzeitige Absicherung des Ruhestands durch eine private Altersvorsorge ist unumgänglich, um den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können.


Genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung werden auch berufsständische Versorgungswerke, z. B. für Rechtsanwälte, Architekten oder Ärzte, und die staatliche Beamtenpension allein nicht ausreichen.

Lebensversicherung

Was sind die Vorteile einer Lebensversicherung?
  • Die Lebensversicherung (auch Kapitallebensversicherung genannt) kombiniert die Vorteile einer privaten Altersvorsorge mit der finanziellen Absicherung von Angehörigen - und dies ab Vertragsbeginn.
  • Durch garantierte Leistungen wird eine hohe Sicherheit geboten.
  • Die Lebensversicherung bietet oft die Möglichkeit der Einbindung von Zusatzbausteinen, wie z. B. die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.


Die Lebensversicherung leistet:

  • die vereinbarte Versicherungssumme sowie mögliche Überschussbeteiligungen bei Vertragsablauf.
  • eine vereinbarte Todesfallleistung, falls die versicherte Person Vertragsablauf stirbt.


Zusätzlich vereinbar sind unter anderem:

  • variable Abläufe
  • eine Verlängerungsoption
  • ein erhöhter oder verminderter Todesfallschutz
  • ein Optionsrecht zur Anpassung des Versicherungsschutzes
Wofür kann eine Lebensversicherung außerdem verwendet werden?
  • Für die Finanzierung des Ruhestandes durch die Kapitalleistung zum vertraglich vereinbarten Ablauf.
  • Die Kapitalleistung der Lebensversicherung kann als Einmalzahlung in eine Rentenversicherung eingebracht werden.
  • Zur Finanzierung einer Immobilie.
  • Als Anlage- bzw. Sparprodukt mit langfristigem Anlagehorizont.
Welche Formen der Lebensversicherung gibt es?
  • Die kapitalgedeckte Lebensversicherung.
  • Die fondsgebundene Lebensversicherung.


  • Als Variante gibt es die Lebensversicherung auf "verbundene Leben".


Die Versicherung auf "verbundene Leben" versichert zwei (oder mehr) Personen in einem Vertrag. Sollte eine der versicherten Personen versterben, so wird die Todesfallleistung des Vertrages an die überlebende Person (oder die Personen) ausbezahlt. Im Gegensatz zu einzelnen Verträgen wird die Todesfallsumme jedoch nur einmal für den zuerst Verstorbenen geleistet. Besonders häufig ist die Vertragsform auf "verbundene Leben" z. B. bei der Versicherung von Ehegatten.

Was unterscheidet eine Lebensversicherung von einer Risikolebensversicherung?
  • Eine Lebensversicherung, zahlt im Gegensatz zu einer Risikolebensversicherung sowohl im Todesfall (Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit) als auch im Erlebensfall (bei Ablauf der Vertragslaufzeit).
  • Eine Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich bei Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit.
Was unterscheidet eine Lebensversicherung von einer Rentenversicherung?
  • Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung ist bei der Lebensversicherung die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen von vorneherein mit integriert.
  • Neben der frühzeitigen Absicherung von Hinterbliebenen, bereits ab Vertragsschluss, ist auch der planmäßige langfristige Vermögensaufbau Ziel einer Kapitallebensversicherung.

Lassen Sie sich von uns zur Lebensversicherung beraten.

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Private Rentenversicherung

Was sind die Vorteile der privaten Rentenversicherung?
  • Die private Rentenversicherung eignet sich besonders zum flexiblen Vorsorgen.
  • Sie bietet vertraglich garantierte Leistung im Alter, sei es als monatliche Rentenzahlung oder als einmalige Kapitalauszahlung.
  • Die private Rentenversicherung kann um Zusatzbausteine ergänzt werden, wie die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Unfall-Zusatzversicherung oder Pflegerenten-Zusatzversicherung.
Für wen lohnt sich eine private Rentenversicherung besonders?
  • Arbeitnehmer, wie auch Selbstständige und Freiberufler, die Ihre bestehende Altersvorsorge ergänzen möchten.
  • Haushalte bzw. Familien mit einem "Alleinverdiener".
  • Berufseinsteiger, die frühzeitig fürs Alter sparen möchten.
  • Personen, die für den Ruhestand eine verlässliche und planbare zusätzliche Einkommensquelle suchen.
  • Personen ohne Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk.
  • Personen, die besonderen Wert auf die Möglichkeit zur zusätzlichen Absicherung von Risiken legen.
  • Personen, die besonderen Wert auf Flexibilität bei ihrer privaten Altersvorsorge legen.
Welche Vertragsvarianten sind bei der privaten Rentenversicherung möglich?

Die private Rentenversicherung kann in diesen Varianten abgeschlossen werden:

  • mit laufender Beitragszahlung oder einem Einmalbeitrag
  • als aufgeschobene Rente oder als Sofortrente
Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es?
  • Die kapitalgedeckte Rentenversicherung
  • Die fondsgebundene Rentenversicherung


Es werden außerdem Mischformen aus der "klassischen" kapitalgedeckten Rentenversicherung und der fondsgebundenen Rentenversicherung von vielen Versicherern angeboten, mit denen auf Kundenwünsche in Bezug auf Sicherheit und Ertragschancen leichter eingegangen werden kann.


Die staatlich geförderten Rentenversicherungsprodukte, die Basisrente ("Rürup-Rente") und die Zulagenrente ("Riester-Rente") sind Varianten der privaten Rentenversicherung.

Was sind die Unterschiede zwischen einer privaten Rentenversicherung und einer Lebensversicherung?
  • Die private Rentenversicherung dient in erster Linie der Altersvorsorge der versicherten Person selbst.
  • Ziel der privaten Rentenversicherung ist eine garantierte lebenslange Rente, die das verfügbare Einkommen im Alter erhöht.
  • Die Absicherung von Hinterbliebenen wird bei der privaten Rentenversicherung gesondert vereinbart.
  • Die Lebensversicherung dient auch schon vor dem Rentenalter der Absicherung von Angehörigen und dem langfristig planbaren Vermögensaufbau.

Lassen Sie sich von uns zur privaten Rentenversicherung beraten.

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Basisrente ("Rürup-Rente")

Was ist die Basisrente ("Rürup-Rente")?
  • Die Basisrente (oder auch "Rürup-Rente") ist eine attraktive private Altersvorsorge, die nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert und vom Staat durch Steuervorteile gefördert wird.
  • Die Leistung der Basisrente besteht vorrangig in einer lebenslangen Rentenzahlung ("Leibrente").
Für wen ist eine Basisrente interessant?

Die Basisrente ist besonders interessant für:

  • Angestellte
  • Beamte
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Berufseinsteiger
  • Generation 50+
  • Personen, die keine andere staatliche Förderung in Anspruch nehmen können.
Was sind die Leistungen der Basisrente?

Zu den Leistungen der Basisrente zählen:

  • Garantierte lebenslange Rentenzahlung.
  • Sicherheit des Kapitals - vor Rentenbeginn ist das angesparte Kapital vor "Hartz IV", Privatinsolvenz oder Pfändung geschützt und wird nicht auf Bürgergeld angerechnet.
  • Mögliche Absicherung von Hinterbliebenen.
  • Mögliche Absicherung weiterer Risiken, wie Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, als Zusatzbausteine.
  • Flexibler Rentenbeginn - zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr frei vereinbar.
  • Mögliche Steuervorteile auch bei Sonderzahlungen oder Verträgen gegen Einmalzahlung.
Welche Vertragsvarianten der Basisrente sind möglich?
  • Laufenden Beitrag oder Einmalzahlung

(Bei der Variante gegen laufenden Beitrag ist in der Regel auch eine zusätzliche Einmalzahlung möglich.)

  • Aufgeschobene Rente oder Sofortrente
  • Mit oder ohne Hinterbliebenenschutz
  • Mit oder ohne Garantieleistungen
So nutzen Sie die Steuervorteile der Basisrente richtig:
  • Seit dem 01.01.2023 sind Beiträge zur Basisrente ("Rürup-Rente") zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Mit einer Basisrente können Sie folglich Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
  • Für das Jahr 2025 gilt als Höchstbeträge für die steuerliche Berücksichtigung:
    • 29.344,-- Euro für Singles
    • 58.688,-- Euro für zusammenveranlagte Ehepaare
  • Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ist der Höchstbeitrag um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen.
  • Für Beamte, die nicht rentenversicherungspflichtig sind gilt, dass der Höchstbeitrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen ist, der bei einen vergleichbaren Lohn bzw. Gehalt zu zahlen wäre.
Wie wird die Basisrente in der Rentenphase steuerlich betrachtet?

Die Basisrente unterliegt derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente.

  • Versteuert wird somit nur der Anteil der Basisrente, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht.
  • Folglich spielt es hierbei keine Rolle, ob die Beitragszahlungen steuerlich gefördert wurden oder nicht.
  • Die volle Besteuerung gilt bei Renteneintritt ab den Jahr 2058.
  • Bis dahin gilt eine Übergangsregel bei der sich der zu versteuernde Anteil jährlich erhöht. Bei Renteneintritt im Jahr 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Basisrente 83,5 %, ab dem Jahr 2058 100 %. Versteuert wird nach dem jeweils individuellen Einkommenssteuersatz.

Lassen Sie sich von uns zur Basisrente beraten.

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Zulagenrente ("Riester-Rente")

Was sind die Vorteile der Zulagenrente ("Riester-Rente")?
  • Garantierte lebenslange Rente.
  • Leistungsstarke und sichere Kapitalanlage.
  • der Rentenbeginn kann flexibel zwischen dem 62. und dem 85. Lebensjahr vereinbart werden.
  • Aussicht auf attraktive Überschussbeteiligungen.
  • Die Absicherung von Hinterbliebenen des Sparers kann vereinbart werden.
  • Einmalig können bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung zu Rentenbeginn entnommen werden.
  • Zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie nutzbar.
  • Zur Einbindung in die Baufinanzierung als Wohn-Riester geeignet.
Wie wird das Sparen in eine Zulagenrente ("Riester-Rente") staatlich gefördert?

Die Zulagenrente wird durch Zulagen und mögliche Steuerersparnisse staatlich gefördert:

  • Grundzulage: 175,-- Euro pauschal pro Jahr
  • Kinderzulage: je Kind 300,-- Euro pauschal pro Jahr (für ab 01.01.2008 geborene Kinder)
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200,-- Euro
  • steuerliche Vorteile von bis zu 2.100,-- Euro pro Jahr über den Sonderausgabenabzug (seit dem Jahr 2008)


Ein Vorteil der Zulagenrente ("Riester") gegenüber der Basisrente ("Rürup") sind die festen Zulagen, die eine staatliche Mindestförderung darstellen, was besonders bei niedrigen Einkommen interessant sein kann.


Außerdem besteht Pfändungsschutz für das angesparte staatlich geförderte Kapital bei Privatinsolvenz sowie bei ALG-I- oder ALG-II-Bezug.

Für wen ist die Zulagenrente geeignet, wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind diese Personengruppen:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, inklusive öffentlichem Dienst
  • Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Rentenversicherungspflichtige Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind
  • Hebammen, wenn sie selbstständig und rentenversicherungspflichtig sind
  • Pflichtversicherte Künstler und Publizisten
  • Rentenversicherungspflichtige Landwirte
  • Ehepartner von förderberechtigten Personen
  • Personen im Erziehungsurlaub (max. 3 Jahre)
  • Auszubildende
  • Wehr- & Zivildienstleistende
  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten
  • Behinderte in Werkstätten
  • Pflegepersonen (privater Pflegedienst)
  • Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit (unter bestimmten Bedingungen)
  • Bezieher von ALG-I und ALG-II

Lassen Sie sich von uns zur Zulagenrente beraten.

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Betriebliche Altersvorsorge

Was ist betriebliche Altersvorsorge?

Betriebliche Altersvorsorge - kurz: bAV - ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge aus Anlass ihres Arbeitsverhältnisses zusagen können.


Die betriebliche Altersvorsorge kann als "dritte Säule" neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge gesehen werden und wird staatlich gefördert.


Die finanzielle Lücke zwischen dem aktuellen Erwerbseinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente kann hierdurch verringert werden.


Die betriebliche Altersvorsorge bietet vorrangig zusätzliche Alterseinkünfte in Form einer Rentenzahlung. Als weiterer Bestandteil kann ergänzender Risikoschutz vereinbart werden, wie z. B. die Absicherung von Hinterbliebenen.

Für wen kommt betriebliche Altersvorsorge in Frage?
  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Geschäftsführende Gesellschafter
Wie wird betriebliche Altersvorsorge finanziert?

Zur Zeit der Erwerbstätigkeit wird ein Teil von Lohn oder Gehalt Monat für Monat für die Ansparung einer betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt ("Sparen aus dem Brutto"), was Steuern und Sozialversicherungsabgaben durch staatliche Förderung mindert.


In ihrer ursprünglichen Form war die betriebliche Altersvorsorge eine zusätzliche Sozialleistung des Arbeitgebers und wurde von diesem allein finanziert.


Zwischenzeitlich ist die Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen oder einzig durch den Arbeitnehmer im Zuge der sogenannten 'Entgeltumwandlung' verbreitet.

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es? ("Durchführungswege")
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage bzw. Pensionszusage


Vor allem in kleineren und mittleren Betrieben ist die Direktversicherung aufgrund ihrer einfachen Umsetzung bzw. steuerlichen Behandlung verbreitet, weshalb wir vorrangig zu diesem Durchführungsweg beraten.

Wie wird betriebliche Altersvorsorge steuerlich behandelt?

Für eine detaillierte einzelfallbezogene steuerliche Betrachtung empfehlen wir den Rat eines Steuerberaters einzuholen.

Anwartschaftsphase

  • In der Anwartschaftsphase bleiben Aufwendungen des Arbeitgebers in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für eine Direktzusage bzw. Pensionszusage oder Unterstützungskasse steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung.
  • Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gelten jährliche Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) als steuerfrei und beitragsfrei in der Sozialversicherung. Das sind für 2024 bis zu 302,-- Euro monatlich bzw. 3.624,-- Euro jährlich.
  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat einige der bestehenden Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge geändert, erweitert oder auch neu geschaffen. Näheres hierzu würde an dieser Stelle jedoch zu weit führen.


Leistungsphase

  • Waren die Beitragszahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei, so müssen die späteren Leistungen versteuert werden. Wurden die Beitragszahlungen hingegen bereits versteuert, so müssen bei der Auszahlung nur die darin enthaltenen Erträge versteuert werden.
  • Oftmals kann aufgrund der verringerten Einkünfte im Rentenalter im Vergleich zur Zeit der Erwerbstätigkeit, ein niedrigerer persönlicher Steuersatz erwartet werden.
  • Bei Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind auf die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu leisten. Hierfür gilt ein Freibetrag, der 176,75 Euro für 2024 beträgt.

Lassen Sie sich von uns zur betrieblichen Altersvorsorge beraten.

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Die selbst genutzte Immobilie - mietfreies Wohnen

Wenn Sie über Ihre Altersvorsorge nachdenken, gehen die Gedanken schnell in eine Richtung und sie überlegen, wie sich Ihre Einnahmen im Ruhestand erhöhen lassen. 


Dabei wird oft übersehen, dass für die meisten Haushalte die Kosten für wohnen die größte Kostenposition darstellen.


Unserer Meinung nach ist es daher sinnvoll so zu planen, dass die selbstgenutzte Immobilie bis zum Eintritt in das Rentenalter möglichst entschuldet sein sollte und Sie durch mietfreies und kreditfreies wohnen finanziell entlastet werden.


Allein die finanzielle Entlastung daraus, weder eine Miete noch eine Baufinanzierungsrate zahlen zu müssen, schafft oft zusätzliche Liquidität. 


Daher sollte dieser Aspekt auch für die Planung Ihres Konzepts zur Altersvorsorge unbedingt mit einbezogen werden.

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Die Immobilie zur Vermietung

Für viele Kunden, die sich für eine Immobilie zur Vermietung als Teil ihrer Altersvorsorge interessieren, wirkt es eher abschreckend, sich im Rentenalter noch mit Mietern, Miteigentümern, der Hausverwaltung und anderem beschäftigen zu müssen. 


Gerade für diese Kunden sind unsere ‚speziellen Kapitalanlagen‘ sehr interessant. Die Vermietung und Verwaltung werden hier professionell von einem Dienstleister übernommen und um andere Serviceleistungen ergänzt, die Sie, als Investor, zeitlich wirkungsvoll entlasten.


Bei einigen dieser Immobilien gibt es sogar KfW-Zuschüsse zum Kauf der Immobilie.

Sie haben Fragen zu Immobilien zur Vermietung als Teil der Altersvorsorge?

Dann lassen Sie sich am besten von uns beraten.

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

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