Altersvorge
Mit Vorfreude auf den Ruhestand
Wir sorgen dafür, dass mit guter Beratung, langfristiger Planung und staatlicher Förderung optimal für Ihren Ruhestand vorsorgesorgt ist.
Altersvorsorge
Jeder Mensch ist anders und die private Altersvorsorge sollte sich dem anpassen. Denn jeder setzt unterschiedliche Prioritäten, stellt sich den gewünschten Lebensstandard im Alter anders vor und jeder hat seine ganz eigene Beziehung zu Geld und Risiko. Auch Vorkenntnisse zu Finanzen im Allgemeinen und zur privaten Altersvorsorge im Speziellen sind sehr unterschiedlich.
Deshalb setzen wir auf ein mehrstufiges Beratungskonzept, dass die individuelle Lebenssituation und Lebensplanung sowie die Wünsche und Ziele für den Ruhestand und die Zeit bis dahin genauso mit einbezieht, wie die unterschiedlichen Möglichkeiten privat vorzusorgen.
Einerseits können wir für Sie durch unser sehr breites Angebotsspektrum und unsere Expertise in der Versicherungs- und Anlageberatung Risiken gut minimieren und dabei höhere Ablaufleistungen ermöglichen.
Andererseits sind wir als Versicherungsmakler Ihren Interessen verpflichtet und bieten einen freien Marktvergleich, anders als Versicherungsvertreter oder Versicherungsagenturen, die bei deren Beratung und Angebot an bestimmte Gesellschaften gebunden sind.
Nach Vertragsschluss bleiben wir Ihr Ansprechpartner so dass wir bei Änderungen in Ihrem Leben auch Ihre Altersvorsorge anpassen können.
Auf dieses langfristige Leistungsversprechen vertrauen unsere Kunden seit 1985.
So sorgen wir für Vorfreude auf den Ruhestand.
Vereinbaren Sie einfach eine Beratung und schildern und am besten schon mal grob, was Sie sich vorstellen oder was Sie sich wünschen.
Wir machen eine Bestandsanalyse, nehmen Ihre Wünsche und Ziele auf und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.
Wir erstellen Ihr individuelles Konzept zur Altersvorsorge und nehmen uns Zeit für dessen Besprechung und die Klärung Ihrer Fragen.
Wir kümmern uns um die Umsetzung und sind langfristig Ihr Ansprechpartner, z.B. wenn es Bedarf für eine Anpassung bei Ihrer Altersvorsorge gibt.
Für die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist die gesetzliche Rentenversicherung das wichtigste Standbein ihrer Altersvorsorge. In früheren Zeiten sicherte die gesetzliche Rente den Lebensstandard im Alter noch angemessen ab. Dies hat sich leider geändert.
Zwar erhalten die heutigen Rentner im Durchschnitt weiterhin eine relativ gute Rente, aber erforderliche Rentenerhöhungen werden nur noch selten vorgenommen.
Gemäß Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2023 betrug die durchschnittliche Bruttorente im Bundesgebiet im Jahr 2022 nach mindestens 35 Versicherungsjahren 1.550,-- Euro monatlich und der Zahlbetrag 1.384,-- Euro.
Heutige Arbeitnehmer, insbesondere jene, die gerade in ihr Berufsleben starten, sollten im Alter nicht viel mehr als eine Grundsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung erwarten.
Diese Entwicklung hat unter anderem folgende Ursachen:
→ Männer 10,8 Jahre und Frauen 13,5 Jahre im Jahr 1982 (alte Bundesländer)
→ Männer 18,8 Jahre und Frauen 22,2 Jahre im Jahr 2022
Ihre persönliche Rentenlücke ergibt sich grob aus der folgenden Rechnung:
Ihr Bruttogehalt
- Steuern
- Sozialabgaben
= Ihr Nettogehalt
- Fortlaufende Arbeitsaufwendungen
+ Eventuelle altersbedingte Mehrausgaben
= Ihr Versorgungsbedarf im Alter
- Gesetzliche Rente
- Zusätzliche Einkünfte (Zusatzrenten, Mieteinnahmen, etc.)
+ Steuern und Sozialabgaben im Alter
= Ihre Versorgungslücke
Die möglichst frühzeitige Absicherung des Ruhestands durch eine private Altersvorsorge ist unumgänglich, um den gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können.
Genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung werden auch berufsständische Versorgungswerke, z. B. für Rechtsanwälte, Architekten oder Ärzte, und die staatliche Beamtenpension allein nicht ausreichen.
Die Lebensversicherung leistet:
Zusätzlich vereinbar sind unter anderem:
Die Versicherung auf "verbundene Leben" versichert zwei (oder mehr) Personen in einem Vertrag. Sollte eine der versicherten Personen versterben, so wird die Todesfallleistung des Vertrages an die überlebende Person (oder die Personen) ausbezahlt. Im Gegensatz zu einzelnen Verträgen wird die Todesfallsumme jedoch nur einmal für den zuerst Verstorbenen geleistet. Besonders häufig ist die Vertragsform auf "verbundene Leben" z. B. bei der Versicherung von Ehegatten.
Lassen Sie sich von uns zur Lebensversicherung beraten.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Die private Rentenversicherung kann in diesen Varianten abgeschlossen werden:
Es werden außerdem Mischformen aus der "klassischen" kapitalgedeckten Rentenversicherung und der fondsgebundenen Rentenversicherung von vielen Versicherern angeboten, mit denen auf Kundenwünsche in Bezug auf Sicherheit und Ertragschancen leichter eingegangen werden kann.
Die staatlich geförderten Rentenversicherungsprodukte, die Basisrente ("Rürup-Rente") und die Zulagenrente ("Riester-Rente") sind Varianten der privaten Rentenversicherung.
Lassen Sie sich von uns zur privaten Rentenversicherung beraten.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Die Basisrente ist besonders interessant für:
Zu den Leistungen der Basisrente zählen:
(Bei der Variante gegen laufenden Beitrag ist in der Regel auch eine zusätzliche Einmalzahlung möglich.)
Die Basisrente unterliegt derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente.
Lassen Sie sich von uns zur Basisrente beraten.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Die Zulagenrente wird durch Zulagen und mögliche Steuerersparnisse staatlich gefördert:
Ein Vorteil der Zulagenrente ("Riester") gegenüber der Basisrente ("Rürup") sind die festen Zulagen, die eine staatliche Mindestförderung darstellen, was besonders bei niedrigen Einkommen interessant sein kann.
Außerdem besteht Pfändungsschutz für das angesparte staatlich geförderte Kapital bei Privatinsolvenz sowie bei ALG-I- oder ALG-II-Bezug.
Förderberechtigt sind diese Personengruppen:
Lassen Sie sich von uns zur Zulagenrente beraten.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Betriebliche Altersvorsorge - kurz: bAV - ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge aus Anlass ihres Arbeitsverhältnisses zusagen können.
Die betriebliche Altersvorsorge kann als "dritte Säule" neben der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge gesehen werden und wird staatlich gefördert.
Die finanzielle Lücke zwischen dem aktuellen Erwerbseinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente kann hierdurch verringert werden.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet vorrangig zusätzliche Alterseinkünfte in Form einer Rentenzahlung. Als weiterer Bestandteil kann ergänzender Risikoschutz vereinbart werden, wie z. B. die Absicherung von Hinterbliebenen.
Zur Zeit der Erwerbstätigkeit wird ein Teil von Lohn oder Gehalt Monat für Monat für die Ansparung einer betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt ("Sparen aus dem Brutto"), was Steuern und Sozialversicherungsabgaben durch staatliche Förderung mindert.
In ihrer ursprünglichen Form war die betriebliche Altersvorsorge eine zusätzliche Sozialleistung des Arbeitgebers und wurde von diesem allein finanziert.
Zwischenzeitlich ist die Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen oder einzig durch den Arbeitnehmer im Zuge der sogenannten 'Entgeltumwandlung' verbreitet.
Vor allem in kleineren und mittleren Betrieben ist die Direktversicherung aufgrund ihrer einfachen Umsetzung bzw. steuerlichen Behandlung verbreitet, weshalb wir vorrangig zu diesem Durchführungsweg beraten.
Für eine detaillierte einzelfallbezogene steuerliche Betrachtung empfehlen wir den Rat eines Steuerberaters einzuholen.
Anwartschaftsphase
Leistungsphase
Lassen Sie sich von uns zur betrieblichen Altersvorsorge beraten.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Wenn Sie über Ihre Altersvorsorge nachdenken, gehen die Gedanken schnell in eine Richtung und sie überlegen, wie sich Ihre Einnahmen im Ruhestand erhöhen lassen.
Dabei wird oft übersehen, dass für die meisten Haushalte die Kosten für wohnen die größte Kostenposition darstellen.
Unserer Meinung nach ist es daher sinnvoll so zu planen, dass die selbstgenutzte Immobilie bis zum Eintritt in das Rentenalter möglichst entschuldet sein sollte und Sie durch mietfreies und kreditfreies wohnen finanziell entlastet werden.
Allein die finanzielle Entlastung daraus, weder eine Miete noch eine Baufinanzierungsrate zahlen zu müssen, schafft oft zusätzliche Liquidität.
Daher sollte dieser Aspekt auch für die Planung Ihres Konzepts zur Altersvorsorge unbedingt mit einbezogen werden.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.
Für viele Kunden, die sich für eine Immobilie zur Vermietung als Teil ihrer Altersvorsorge interessieren, wirkt es eher abschreckend, sich im Rentenalter noch mit Mietern, Miteigentümern, der Hausverwaltung und anderem beschäftigen zu müssen.
Gerade für diese Kunden sind unsere ‚speziellen Kapitalanlagen‘ sehr interessant. Die Vermietung und Verwaltung werden hier professionell von einem Dienstleister übernommen und um andere Serviceleistungen ergänzt, die Sie, als Investor, zeitlich wirkungsvoll entlasten.
Bei einigen dieser Immobilien gibt es sogar KfW-Zuschüsse zum Kauf der Immobilie.
Sie haben Fragen zu Immobilien zur Vermietung als Teil der Altersvorsorge?
Dann lassen Sie sich am besten von uns beraten.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!
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Haben Sie Fragen?
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